Lohnpfändungen stellen für Personalverrechner stets eine große Herausforderung dar. Ganz besonders kompliziert ist die rechtliche Situation dann, wenn bei einem Dienstnehmer sowohl Unterhaltspfändungen als auch sonstige Pfändungen anhängig sind. Wie hat die Pfändungsberechnung in diesem Fall korrekt zu erfolgen? Die Antwort zu diesem komplexen Sachverhalt wird in dem folgenden Beratungsfall - unserem PVP-Motto gemäß - einfach und praxisgerecht dargestellt.