Nur Kostenbeiträge, die der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber leistet, verringern den Pkw-Sachbezug. Bezahlt der Arbeitnehmer teilweise die Kosten selbst (zB er tankt bei Privatfahrten auf seine Rechnung), dann bleibt der Pkw-Sachbezug unverändert.
Alles, was Sie dazu wissen sollten (einschließlich Gestaltungstipps), erfahren Sie praxisgerecht im folgenden Beitrag: