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Wissenswertes zum Pkw-Sachbezug: Kostenbeiträge des Arbeitnehmers, Heft 48/2011

PersonalverrechnungIng. Mag. Ernst PatkaBÖB 2011, 36 Heft 48 v. 28.9.2011

Nur Kostenbeiträge, die der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber leistet, verringern den Pkw-Sachbezug. Bezahlt der Arbeitnehmer teilweise die Kosten selbst (zB er tankt bei Privatfahrten auf seine Rechnung), dann bleibt der Pkw-Sachbezug unverändert.

Alles, was Sie dazu wissen sollten (einschließlich Gestaltungstipps), erfahren Sie praxisgerecht im folgenden Beitrag:

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