Beim Vorsteuerabzug aus Anwaltskosten im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten passieren in der Buchhaltungspraxis häufig Fehler. Der folgende Beitrag soll helfen, diese Fehler zu vermeiden.
Ein Unternehmer hat einen Rechtsstreit verloren, etwa einen Schadenersatzprozess wegen eines Auffahrunfalles. Der Unternehmer wird per Gerichtsurteil verpflichtet, dem Prozessgegner den Schaden am Fahrzeug und die mit 3.600 Euro bestimmten Kosten des Rechtsstreits, darin enthalten 600 Euro an Umsatzsteuer, zu ersetzen. Für Sie als Buchhalter stellt sich die Frage, ob dem unterlegenen Unternehmer aus dem Prozesskostenersatz ein Vorsteuerabzug zusteht. Die Antwort darauf lautet klar und eindeutig: Nein!