Steuerfrei dürfen pro Monat € 540,00 ausgezahlt werden unter der Voraussetzung, dass 18 bzw. 9 Tage pro Monate eine Vereinstätigkeit ausgeführt wird. Der Betrag von € 540,00 ergibt sich aus der Multiplikation von 18 Tagen x 30 oder 9 Tage x 60. Diese ausgezahlten Beträge stellen eine pauschale Reisekostenvergütung dar und dürfen nicht als Prämien, Fixum usw. ausgezahlt werden. Dafür ist dieses Pauschale nicht geschaffen worden. Der große Vorteil dieser Regelung besteht darin, dass der Betrag von € 540,00, ausgezahlt als pauschale Reisekostenvergütung, auch sozialversicherungsfrei ist.