vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wie erfolgt die Abrechnung von Sportlern, Betreuern, Masseuren und Schiedsrichtern in Vereinen?, Heft 48/2011

Buchhaltung - Bilanz - SteuernDr. Herbert GrünbergerBÖB 2011, 8 Heft 48 v. 28.9.2011

Steuerfrei dürfen pro Monat € 540,00 ausgezahlt werden unter der Voraussetzung, dass 18 bzw. 9 Tage pro Monate eine Vereinstätigkeit ausgeführt wird. Der Betrag von € 540,00 ergibt sich aus der Multiplikation von 18 Tagen x 30 oder 9 Tage x 60. Diese ausgezahlten Beträge stellen eine pauschale Reisekostenvergütung dar und dürfen nicht als Prämien, Fixum usw. ausgezahlt werden. Dafür ist dieses Pauschale nicht geschaffen worden. Der große Vorteil dieser Regelung besteht darin, dass der Betrag von € 540,00, ausgezahlt als pauschale Reisekostenvergütung, auch sozialversicherungsfrei ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!