vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Berufungsfrist, Heft 47/2011

Buchhaltung - Bilanz - SteuernMag. Katharina DrexlerBÖB 2011, 15 Heft 47 v. 28.9.2011

Liebe Leser!

Nach meinem letzten Beitrag zu Fristen allgemein hat mich Herr Budai diesmal gebeten, die Berufungsfrist ausführlicher zu beleuchten und das Ganze mit vielen Beispielen abzurunden. Diesem Wunsch bin ich gerne nachgekommen:

Die Berufungsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheides (§ 245 Abs 1 BAO).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!