Im Bilanzbuchhaltungsgesetz wurden erstmals die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Bilanzbuchhalter und Steuerberater eine gemeinsame Gesellschaft gründen. Damit kann auf gleichberechtigter Basis die Zusammenarbeit für den Klienten gut sichtbar gemacht werden und ein bestehendes Problemfeld (Abgrenzung, Verrechnung, Vertretung) einfach beseitigt werden.