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Lohnsteuer-Wartungserlass 2010 - Teil 2, Heft 46/2011

PersonalverrechnungWilhelm KurzböckBÖB 2011, 32 Heft 46 v. 20.6.2011

L) Sonstige Bezüge (§ 67 EStG 1988)

1. Das Vorliegen eines sonstigen Bezuges

§ 67 EStG 1988

Rz 1050 LStR 2002

Voraussetzung für die Zuordnung einer Zahlung zu den sonstigen Bezügen ist, dass der Arbeitnehmer laufende, d.h. für regelmäßige Lohnzahlungszeiträume flüssig gemachte Bezüge erhält (VwGH 21.9.1983, 82/13/0094). Laufende Bezüge bilden somit den Gegensatz zu den sonstigen Bezügen (VwGH 27.9.2000, 2000/14/0087).

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