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Mitarbeiterin kehrt aus Karenz nicht zurück, Heft 45/2011

PersonalverrechnungIng. Mag. Ernst PatkaBÖB 2011, 28 Heft 45 v. 20.3.2011

Arbeitnehmer haben nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf Karenz bis zum zweiten Geburtstag des Kindes (= 1. Arbeitstag nach der Karenz). Häufig fehlen jedoch schriftliche Vereinbarungen bzw. Bekanntgaben über die Karenzdauer und der betroffene Arbeitnehmer kehrt nicht zeitgerecht aus der Karenz zurück. Was tun?

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