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Frage & Antwort, Heft 44/2010

LeserbriefeDetlev KarelBÖB 2010, 72 Heft 44 v. 20.12.2010

? Frage: Pauschalierung für Lebensmittelhändler

In den Einkommensteuerrichtlinien wird als Grenze für die Anwendung der Pauschalierung für die Lebensmittelhändler ein Umsatz von € 400.000,-- angegeben, ausnahmsweise € 600.000,-- bis 2009. Richtet sich die Buchführungsgrenze nach § 125 Abs.1 BAO oder orientiert sie sich an der Buchführungspflicht nach dem UGB? Gilt die vereinfachte Führung des Wareneingangsbuches nur für die Pauschalierung oder auch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner?

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