? Frage: Pauschalierung für Lebensmittelhändler
In den Einkommensteuerrichtlinien wird als Grenze für die Anwendung der Pauschalierung für die Lebensmittelhändler ein Umsatz von € 400.000,-- angegeben, ausnahmsweise € 600.000,-- bis 2009. Richtet sich die Buchführungsgrenze nach § 125 Abs.1 BAO oder orientiert sie sich an der Buchführungspflicht nach dem UGB? Gilt die vereinfachte Führung des Wareneingangsbuches nur für die Pauschalierung oder auch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner?