WirtschaftsrechtDr. Werner BornsBÖB 2010, 50 Heft 44 v. 20.12.2010
Der Gang zum Architekten ist oft der erste Schritt zum Eigenheim. Der Architekt arbeitet nach den Zielvorgaben des Bauherrn jene Pläne aus, die später vom Bauunternehmer umgesetzt werden sollen.