1. Die Entscheidung des VfGH
Der Leitsatz des VfGH-Erkenntnisses vom 30. 9. 2010, G 29/10 u.a. lautet:
"Die Steuerbegünstigung für Auslandsmontagen wurde 1979 zum Zweck einer Exportförderung für österreichische Unternehmen eingeführt, ist aber nunmehr im Hinblick auf die unmittelbare Anwendbarkeit des EU-Rechts sachlich nicht mehr gerechtfertigt.