Sachbezüge, wie z.B. Dienstwohnungen, die Privatnutzung von Firmenfahrzeugen, Gratis-Essensmarken etc. können in der betrieblichen Praxis oftmals schwierige Abrechnungsfragen aufwerfen. Immer wieder wird gefragt, ob bzw. in welcher Form die einer Dienstnehmerin eingeräumten Sachbezüge im Falle von Mutterschutz, Karenz oder Elternteilzeit weiter zu gewähren sind.