Aufgrund des langen Krankenstandes ist der volle Anspruch auf Entgeltfortzahlung bereits ausgeschöpft. Sind daher auch die Sonderzahlungen (kurz: SZ) zu kürzen oder hat der Arbeitnehmer unverändert Anspruch auf das volle SZ-Ausmaß? Darauf und auf die Frage, ob bei gekürzten SZ auch die SV-Beiträge zu reduzieren sind, gibt der folgende Artikel praxisbezogene Antworten.