Wie hoch eine Schmutzzulage sein darf, damit sie "angemessen" ist und vom Arbeitgeber steuerfrei im Sinne des § 68 Abs. 1 EStG (und in weiterer Folge sv-frei) abgerechnet werden kann, hat der UFS in der folgenden Entscheidung dargelegt.
UFS Graz 3. 2. 2010, RV/0012-G/07