Die BAO unterscheidet grundsätzlich zwei Arten von Fristen:
Gesetzliche Fristen: Diese sind im Gesetz ausdrücklich normiert. (z.B. Berufungs-, Vorlageantrags-, Wiedereinsetzungs-, Verjährungsfrist, Abgabenerklärungsfrist).Behördliche Fristen: Diese sind im Gesetz nicht vorgesehen. Die Behörde kann sie im Rahmen ihrer Ermessensausübung festsetzen (z.B. Frist zur Beantwortung eines Auskunftsersuchens, Mangelbehebungsfrist).