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Fristen in der BAO, Heft 44/2010

Buchhaltung - Bilanz - SteuernMag. Katharina DrexlerBÖB 2010, 16 Heft 44 v. 20.12.2010

Die BAO unterscheidet grundsätzlich zwei Arten von Fristen:

Gesetzliche Fristen: Diese sind im Gesetz ausdrücklich normiert. (z.B. Berufungs-, Vorlageantrags-, Wiedereinsetzungs-, Verjährungsfrist, Abgabenerklärungsfrist).Behördliche Fristen: Diese sind im Gesetz nicht vorgesehen. Die Behörde kann sie im Rahmen ihrer Ermessensausübung festsetzen (z.B. Frist zur Beantwortung eines Auskunftsersuchens, Mangelbehebungsfrist).

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