In diesem Artikel soll dem Begriff der Anschaffungskosten aus Sicht der Einkommensteuer auf den Grund gegangen werden. Es geht um die Fragestellung, welche Kosten im Zuge der Anschaffung einer Immobilie zu aktivieren sind und welche sofort als Aufwand geltend gemacht werden können oder auf eine kürzere Zeit abgeschrieben werden dürfen.