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Spitzt die Bleistifte. Besicherungen bedürfen der Schriftform! Heft 43/2010

WirtschaftsrechtDr. Werner BornsBÖB 2010, 54 Heft 43 v. 20.9.2010

Ausgangslage

Bei der Vergabe von Darlehen oder Krediten wird häufig ein zusätzlicher Schuldner verlangt; ein Kredit wird so erst dann gewährt, wenn dem Kreditgeber neben dem Vermögen des Hauptschuldners eine zweite Vermögensmasse zur Befriedigung zur Verfügung gestellt wird. Der so erforderliche Interzedent - ein Bürge, Garant oder ein Mitschuldner - macht so regelmäßig die Kreditierung erst möglich.

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