Ausgangslage
Bei der Vergabe von Darlehen oder Krediten wird häufig ein zusätzlicher Schuldner verlangt; ein Kredit wird so erst dann gewährt, wenn dem Kreditgeber neben dem Vermögen des Hauptschuldners eine zweite Vermögensmasse zur Befriedigung zur Verfügung gestellt wird. Der so erforderliche Interzedent - ein Bürge, Garant oder ein Mitschuldner - macht so regelmäßig die Kreditierung erst möglich.