Den Arbeitgebern fällt ein Stein vom Herzen, denn der VwGH entschied, dass die Einlösung von Bonusmeilen zwar einkommensteuerpflichtig, nicht aber lohnsteuerpflichtig ist.
Den Arbeitgebern fällt ein Stein vom Herzen, denn der VwGH entschied, dass die Einlösung von Bonusmeilen zwar einkommensteuerpflichtig, nicht aber lohnsteuerpflichtig ist.