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Bonusmeilen - KEINE Lohnsteuerpflicht! Heft 43/2010

PersonalverrechnungIng. Mag. Ernst PatkaBÖB 2010, 45 Heft 43 v. 20.9.2010

Den Arbeitgebern fällt ein Stein vom Herzen, denn der VwGH entschied, dass die Einlösung von Bonusmeilen zwar einkommensteuerpflichtig, nicht aber lohnsteuerpflichtig ist.

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