Dieser Artikel beschäftigt sich mit den steuerrechtlichen Folgen in Bezug auf Betriebsgebäude im Falle einer Betriebsaufgabe. Grundsätzlich gilt, dass bei Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung die stillen Reserven des Betriebsvermögens besteuert werden. Eine Begünstigung gibt es jedoch im Zusammenhang mit der Betriebsstätte, die dem Steuerpflichtigen gleichzeitig auch als Hauptwohnsitz dient.