? Frage: Steuerliche Begünstigung des nicht entnommenen Gewinnes
In den beiden Jahren 2007 und 2008 wurde diese Begünstigung in Anspruch genommen. Im Jahre 2009 wurde leider ein Verlust von rund € 50.000,- erzielt und Privatentnahmen von rund 80.000,- getätigt. Im Jahr 2009 besteht die Möglichkeit, die in den Vorjahren geltend gemachten begünstigten Beträge mit pauschal 10% nachzuversteuern. Geht das in einem Verlustjahr auch und wie errechne ich den Nachversteuerungsbetrag?