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Pflege von nahen Angehörigen, Heft 42/2010

WirtschaftsrechtIngrid SzaboBÖB 2010, 54 Heft 42 v. 20.6.2010

Während man pflegt, kann man Pensionsmonate freiwillig sammeln.

Wer sich der Pflege eines nahen Angehörigen widmet, kann sich in der Pensionsversicherung freiwillig selbst- oder weiterversichern. Die Kosten dafür übernimmt seit 1. August 2009 der Bund.

→ Voraussetzungen:

Die zu pflegende Person hat Anspruch auf Pflegegeld (zumindest Stufe 3)

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