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Änderungskündigung, Heft 42/2010

PersonalverrechnungDr. Daniela MühlbergerBÖB 2010, 47 Heft 42 v. 20.6.2010

Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen, die er einseitig nicht durchsetzen kann, bleiben ihm im Wesentlichen zwei Instrumente: zum einen die Verschlechterungsvereinbarung, zu der er die Zustimmung des Arbeitnehmers braucht und zum anderen die Änderungskündigung. Dabei kündigt er das Arbeitsverhältnis und bietet dem Arbeitnehmer gleichzeitig an, ihn nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen wieder einzustellen. Dieser Beitrag verrät, worauf hierbei zu achten ist.

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