Ausbildungskostenrückersätze
Kosten für den Erwerb des Privatpilotenscheines sind rückersatzfähige Ausbildungskosten
OGH 9 ObA 53/09y vom 16. November 2009 § 2d AVRAG
Kosten für den Erwerb des Privatpilotenscheines sind rückersatzfähige Ausbildungskosten
OGH 9 ObA 53/09y vom 16. November 2009 § 2d AVRAG