vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mahngebühren und Verzugszinsen, Heft 42/2010

Buchhaltung - Bilanz - SteuernMMag. Dr. Klaus HilberBÖB 2010, 31 Heft 42 v. 20.6.2010

Der Umsatzsteuer unterliegen nur jene Leistungen, bei denen ein Leistungsaustausch mit einem Dritten stattfindet. Im Geschäftsleben fließen unter dem Titel "Schadenersatz" immer wieder Gelder, ein Leistungsaustausch liegt nicht vor, es fällt keine USt an!

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!