Das Mehrwertsteuerpaket der EU bringt ab 1.1.2010 grundlegende Änderungen bei der Besteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen (§ 3a UStG). Die Grundstücksleistungen sind davon nicht in dem Maße wie andere sonstige Leistungen betroffen. Im nachfolgenden Beitrag sollen die wichtigsten Grundsätze für die Besteuerung von Grundstücksleistungen samt Änderungen ab 1.1.2010 zusammengefasst werden.