1. Unternehmereigenschaft (§ 2 UStG)
Der Vermieter einer Liegenschaft (Grund und Boden, Gebäude, Eigentumswohnung) ist Unternehmer iSd § 2 Abs. 1 UStG. Er erbringt als solcher eine steuerbare sonstige Leistungen iSd Umsatzsteuergesetzes. Voraussetzung für die Anerkennung der Unternehmereigenschaft ist, dass die Vermietung auf Dauer gesehen einen Einnahmenüberschuss erwirtschaftet.