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Information, Heft 42/2010

GBHSBHWalter RosenauerBÖB 2010, 8 Heft 42 v. 20.6.2010

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Vielleicht wissen Sie es schon - wenn nicht: gute Information!

Die Wirtschaftskammer hat sich auf Grund vermehrter Anfragen von Personalverrechnern beim Bundesministerium für Finanzen dafür eingesetzt, dass auch diese die entsprechende Finanzonline-Berechtigung erhalten und die Kommunalsteuererklärung für ihre Klienten elektronisch abgeben dürfen. Gemäß § 4 Abs. 1 BibuG sind Personalvertreter zur Vertretung, einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Lohnverrechnung und lohnabhängigen Abgaben, berechtigt - daher können diese somit ebenfalls elektronisch gemeldet werden.

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