Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Vielleicht wissen Sie es schon - wenn nicht: gute Information!
Die Wirtschaftskammer hat sich auf Grund vermehrter Anfragen von Personalverrechnern beim Bundesministerium für Finanzen dafür eingesetzt, dass auch diese die entsprechende Finanzonline-Berechtigung erhalten und die Kommunalsteuererklärung für ihre Klienten elektronisch abgeben dürfen. Gemäß § 4 Abs. 1 BibuG sind Personalvertreter zur Vertretung, einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Lohnverrechnung und lohnabhängigen Abgaben, berechtigt - daher können diese somit ebenfalls elektronisch gemeldet werden.