Mit BGBl 9/2010 wurde das AVOG 2010 erlassen. Dieses tritt mit 1. Juli 2010 in Kraft.
Ziel des Gesetzgebers war es, die bis jetzt im AVOG, in der BAO sowie in einigen Materiengesetzen enthaltenen Zuständigkeitsregelungen in einem Gesetz zusammenzufassen. Formulierungen sollten gestrafft und historische Tatbestände (z. B. Gewerbesteuer) gestrichen werden.