Am 16.11.2009 hat das BMF Richtlinien zur 2008 erlassenen Neuregelung der Stiftungsbesteuerung veröffentlicht. Die StiftR 2009 sind ab der Veranlagung 2009 anzuwenden und enthalten auch interessante Aspekte im Zusammenhang mit ausländischen Stiftungen mit Österreichbezug. Die Zurechnung des Vermögens sowie der Einkünfte der Stiftung erfolgt grundsätzlich nach allgemeinem Steuerrecht. Bei ausländischen Stiftungen ist zu prüfen, ob die Vergleichbarkeit mit einer Privatstiftung gegeben ist ("Typenvergleich"). Ist dies der Fall, kommt das Trennungsprinzip zum Tragen, wodurch das Vermögen der Stiftung zuzurechnen ist. Bei ausländischen vermögensverwaltenden Stiftungen besteht oftmals seitens der Finanzverwaltung die Vermutung, dass das Vermögen unverändert dem Stifter bzw. den Begünstigten und nicht der Stiftung selbst zuzurechnen ist. Es ist daher eine einzelfallbezogene Überprüfung erforderlich.