Bilanzbuchhalter sind berechtigt, die Einnahmen- und Ausgabenrechnung im Sinne des § 4 Abs. 3 EStG durchzuführen und abzuschließen.
Bilanzbuchhalter sind berechtigt, die Einnahmen- und Ausgabenrechnung im Sinne des § 4 Abs. 3 EStG durchzuführen und abzuschließen.