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Seit 1. 1. 2010 erweiterte Tätigkeitsmöglichkeit für Bilanzbuchhalter, Heft 41/2010

GBHSBHDDr. Leo GottschamelBÖB 2010, 10 Heft 41 v. 20.3.2010

Bilanzbuchhalter sind berechtigt, die Einnahmen- und Ausgabenrechnung im Sinne des § 4 Abs. 3 EStG durchzuführen und abzuschließen.

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