? Frage: Rückerstattung von Ausbildungskosten
Wenn ein Mitarbeiter selbst kündigt, muss er lt. Dienstvertrag die Kosten der seinerzeitigen Aus- und Fortbildungskurse teilweise rückerstatten. Ist diese Rückerstattung umsatzsteuerpflichtig und wie verhält es sich bei einer Konventionalstrafe, die lt. Dienstvertrag in Kraft tritt, wenn ein Außendienstmitarbeiter kündigt und sofort bei einer anderen Firma tätig wird?
Josef K. Voitsberg