→ Ausgangslage
Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist am 1. Oktober 1979 in Kraft getreten. Die in § 6 Absatz 1 KSchG enthaltene Liste von Vereinbarungen, die zwischen Unternehmern und Verbrauchern "jedenfalls nicht verbindlich" vereinbart werden können, ist so großteils bereits seit 30 Jahren Teil unserer Rechtsordnung.