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Ungültige Vereinbarungen haben Geburtstag, Heft 40/2009

WirtschaftsrechtDr. Werner BornsBÖB 2009, 66 Heft 40 v. 20.12.2009

→ Ausgangslage

Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist am 1. Oktober 1979 in Kraft getreten. Die in § 6 Absatz 1 KSchG enthaltene Liste von Vereinbarungen, die zwischen Unternehmern und Verbrauchern "jedenfalls nicht verbindlich" vereinbart werden können, ist so großteils bereits seit 30 Jahren Teil unserer Rechtsordnung.

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