Während seiner ersten fünf Dienstjahre behält ein Angestellter bei einer Erkrankung den vollen Entgeltanspruch für die Dauer von 6 Wochen. Bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit verlängert sich diese Frist um höchstens zwei Wochen. Der OGH hatte zu entscheiden, ob ein Arbeitsunfall immer zu einer Verlängerung der Pflicht zur vollen Entgeltzahlung führt oder ob die zeitliche Lagerung des Arbeitsunfalls auch eine Rolle spielt.