Die Richter des VwGH (Verwaltungsgerichtshof) hatten sich unlängst wieder einmal mit einem umsatzsteuerlichen Streitthema zu beschäftigten: Wie schreibt man eine "richtige" Rechnung, die den Kunden dann auch zum Vorsteuerabzug berechtigt. Wichtig: Der Leistungszeitraum muss unbedingt vermerkt sein!