Auch für einen Verstorbenen ist eine Arbeitnehmerveranlagung möglich. Je nach Verdienstlage zu Lebzeiten fällt die Steuergutschrift für die Erben unterschiedlich hoch aus.
→ Fall 1: Hubert Nowotny, 45, arbeitet als Installateur. Im April 2009 verunglückt er bei einem Autounfall tödlich. Seine Frau Elvira steht mit ihrer fünfjährigen Tochter Anne alleine da.