Fachliche und persönliche Weiterbildung (im BibuG ‚Fortbildung‘) ist ein fester Bestandteil der Berufsausübung in den Rechnungswesenberufen. Die häufigen Änderungen der Rahmenbedingungen erfordern die laufende Aufmerksamkeit der Berufsausübenden und eine Weiterentwicklung der Fähigkeiten und Kenntnisse. Dies gilt unterschiedslos für Selbständige und Unselbständige. Das Bilanzbuchhaltungsgesetz und das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz schreiben einschlägige Fortbildung sogar zwingend vor.