→ Einleitung
Am 12. Dezember 2008 ist die Verordnung zur Einführung eines europäischen Mahnverfahrens, kurz EUMahnVO, in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung soll eine Vereinfachung und Beschleunigung grenzüberschreitender Verfahren über unbestrittene Geldforderungen und die Verringerung der damit verbundenen Verfahrenskosten erreicht werden. Weiters werden Mindestvorschriften für die Zustellung des Zahlungsbefehls festgelegt, bei deren Einhaltung in den Mitgliedstaaten der EU kein Verfahren zur Vollstreckbarkeitserklärung mehr notwendig ist.