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Haftung für Sozialversicherungsbeiträge im Baugewerbe

WirtschaftsrechtMMag. Dr. Klaus HilberBÖB 2009, 72 Heft 39 v. 20.9.2009

Vor einem Jahr wurde das "AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz" beschlossen, mit welchem dem Sozialbetrug zu Leibe gerückt wird. Das Inkrafttreten wird per Verordnung des Ministers geregelt, erwartet wird dies mit Anfang September. Betroffen ist davon nur die Baubranche für den Fall der Beauftragung von Subunternehmern.

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