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Sozialplan, Heft 39/2009

PersonalverrechnungIng. Mag. Ernst PatkaBÖB 2009, 53 Heft 39 v. 20.9.2009

Wo andere Maßnahmen nicht mehr greifen, bleibt Arbeitgebern häufig nichts anderes übrig, als Arbeitsplätze abzubauen und Mitarbeiter freizusetzen. Will der Arbeitgeber die sozialen Folgen einer Kündigung für die betroffenen Arbeitnehmer abfedern, bietet sich das Instrument des Sozialplanes an.

Welche Maßnahmen in einem Sozialplan geregelt werden können und wie die Sozialplanzahlungen abgabenrechtlich abzurechnen sind, das stellen wir Ihnen im Folgenden praxisgerecht vor.

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