→ Anlagevermögen
1. Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene immaterielle Vermögenswerte
Der Erwerb immaterieller Vermögenswerte kann gegen Entgelt oder im Tausch gegen andere Vermögenswerte erfolgen. Im Unterschied zu selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten hat jedoch in jedem Fall eine Transaktion über den Markt stattgefunden, die als objektives Kriterium für die Wertbemessung herangezogen werden kann.