Sehr geehrte Mitglieder des GO-Ausschusses Buchhaltung!
Wir möchten Sie darüber informieren, dass seit 1. August 2009 das System des elektronischen Bilanztransfers auch den Bilanzbuchhaltern und den Selbständigen Buchhaltern der WKO offen steht.
Diese können nun Jahresabschlussdaten (Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Einnahmen-/Ausgabenrechnung) und ergänzende Angaben im Auftrag ihrer Klienten an Kreditinstitute senden. Die Banken stellen im Gegenzug den österreichischen Wirtschaftstreuhändern, Bilanzbuchhaltern und Selbständigen Buchhaltern über Bilanz Transfer Analyse-Rückmeldungen (Auswertungen und Kennzahlen) zur Verfügung.