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NEU: Geringfügige Forderungen können auch im Ausland schnell und kostengünstig durchgesetzt werden!

WirtschaftsrechtMMag. Barbara PogacarBÖB 2009, 57 Heft 38 v. 20.6.2009

Am 1. Jänner 2009 ist die Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen in Kraft getreten, mit der europaweit ein effizienteres Verfahren für Forderungen von bis zu EUR 2.000,00 eingeführt wird. Diese kurz EU-Bagatell-Verordnung genannte Vorordnung des Rates der EU (EUBagatellVO) soll erreichen, dass Streitigkeiten in grenzüberschreitenden Rechtssachen mit geringem Streitwert einfach und schnell beigelegt werden können; und die Rechtsdurchsetzung nicht in der Praxis wegen der damit verbundenen Kosten und Aufwendungen unwirtschaftlich ist.

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