Die Abrechnung von Zeitguthaben und Zeitschulden am Ende des Arbeitsverhältnisses bereitet in der Praxis oft Schwierigkeiten: Die Abrechnung ist unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um ein Guthaben an Normalarbeitszeit handelt, oder ob der Arbeitnehmer Überstunden geleistet hat, die abzugelten sind.