Der Rat der EU hat in der Richtlinie 2008/9/EG vom 12.2.2008 eine völlige Neuregelung des Vorsteuererstattungsverfahrens für in einem jeweils anderen Mitgliedstaat ansässige Unternehmer beschlossen. Die mit 1.1.2010 in Kraft tretenden Änderungen bringen für die Unternehmer nicht nur mehr Rechtssicherheit, sondern vor allem auch eine wesentliche Vereinfachung des Verfahrens und eine schnellere Abwicklung sowie Rückzahlung der im Ausland angefallenen Vorsteuerbeträge.