vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fruchtgenuss und Vermietung und Verpachtung, Heft 38/2009

BuchhaltungBilanzIng. Mag. Stefan GruberBÖB 2009, 17 Heft 38 v. 20.6.2009

Fruchtgenuss ist eine Vereinbarung zwischen Fruchtgenussrechtseinräumer (Beschwerter) und Fruchtnießer (Fruchtgenussberechtigter) über ein vertraglich eingeräumtes Recht, eine fremde Sache unter Schonung der Substanz ohne alle Einschränkungen zu gebrauchen. Dieses Fruchtgenussrecht kann entgeltlich oder unentgeltlich vom Fruchtgenussbeschwerten eingeräumt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!