BGBl I Nr. 2008/91, ausgegeben am 2. Juli 2008 §§ 67a - d sowie 112a und 635 ASVG
Welchen Zweck verfolgt die "AuftraggeberInnenhaftung"?
Dem Sozialbetrug am Bau und der damit verbundenen Nichtabfuhr von Sozialversicherungsbeiträgen wird mit der AuftraggeberInnenhaftung nunmehr endgültig der Kampf angesagt.