IAS 19 gilt für alle Leistungen an Arbeitnehmer (employee benefits), die diese von ihrem Arbeitgeber mittelbar oder unmittelbar als Gegenleistung für die von ihnen erbrachte Arbeitsleistung erhalten. Die Leistungen können aus formalen Plänen oder anderen formalen Vereinbarungen mit Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmervertretern, nach gesetzlichen oder tarifvertraglichen Bestimmungen oder nach betrieblicher Übung, die eine faktische Verpflichtung begründet, bestehen (IAS 19.3).