Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden - ein Neustart ist notwendig
Abgewiesen und somit inhaltlich entschieden wurde über die Beschwerden gegen die Bilanzierungsgrenzen, Einschränkung der Vertretungsrechte der SBH und der Bilanzbuchhalter sowie das Provisionsverbot. Die Entscheidung hat unsere Berufsgruppe schwer getroffen, da damit Verbesserungen für die Ausübung unseres selbständigen Berufes abgelehnt wurden. Natürlich müssen wir diesen Rechtsspruch zur Kenntnis nehmen, ob aber Recht und oder gar Gerechtigkeit damit verbunden ist, wird von vielen Bilanzbuchhaltern bezweifelt.