Der Nationalrat hat ein neues Gesetz ("Auftraggeberinnen-Haftungsgesetz") beschlossen, mit welchem dem Sozialbetrug zu Leibe gerückt wird. Nach Einführung des Reverse-Charge-Systems in der Umsatzsteuer und der Anmeldung von Dienstnehmern vor Arbeitsbeginn, bringt diese Änderung des ASVG Haftungsverschärfungen für die Baubranche für den Fall der Beauftragung von Subunternehmern.