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Mischbetrieb - welcher KV ist anzuwenden?, Heft 36/2008

PersonalverrechnungMag. Elisabeth DavidBÖB 2008, 51 Heft 36 v. 20.12.2008

→ Sachverhalt

Eine GmbH betreibt einen Barbetrieb (Bar mit Barhockern) und ein Card-Casino (drei Spieltische, an denen Karten gespielt wird) im selben Geschäftslokal. Das Unternehmen beschäftigt sowohl Kellnerinnen, die Getränke nicht nur an der Bar, sondern auch an den Kartentischen servieren, als auch Croupiers. Die GmbH besitzt für den Barbetrieb die Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe. Unbestritten ist:

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